Zugelassene Überwachungsstelle zur Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (Aufzüge, Druckgeräte, Anlagen in Ex-Bereichen)
Prüfungen vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Veränderungen, nach Änderungen; wiederkehrende Prüfungen ("Hauptprüfungen" und Zwischenprüfungen) an Aufzugsanlagen
- die Aufzüge i. S. Richtlinie 95/16/EG sind (soweit erforderlich)
oder
- die Maschinen i. S. Anh. IV Buchst. A Nr. 17 Richtlinie 2006/42/EG sind (Aufstiegshilfen, ServiceLifte)